Die Mini GmbH als Gründungsalternative für Online-Händler

Ein wichtiger Punkt bei einer Unternehmensgründung, ist die Auswahl der passenden Rechtsform für das neue Unternehmen.

Zur Auswahl stehen einem hier Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft. Doch was bedeuten diese für das Unternehmen und den Unternehmer?

Die klassichen Einzelunternehmen, sowie Personegesellschaften sind die Rechtformen welche die meiste Neugründer wählen, allerdings haben diese einen entscheidenende Nachteil. Der Unternehmer haftet mit seinem Privatvermögen!

Anders sieht das bei einer Kapitalgesellschaft aus, also einer GmbH oder einer AG, hier haftet der Unternehmer nicht mit seinem Privatvermögen.

Allerdings benötigt man bei einer GmbH ein Stammkapital von 25.000 Euro und bei einer AG sogar 50.000 Euro, eine Menge Kohle für einen Neugründer eines Unternehmens.

Besonders in der Anfangsphase hat man üblicherweiße nicht viel Eigenkapital, und das was man hat braucht man um sein Geschäft aufzubauen.

Doch dank der sogennanten Mini GmbH hat man als Neugründer seit dem Jahr 2008 die Möglichkeit den vollen Schutz einer normalen GmbH zu bekommen ohne 25.000 Stammkapital zu hinterlegen.

Dabei handelt es sich um eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft, sie wird auch Die 1 Euro GmbH genannt, denn mit nur einem 1 Euro Stammkapital kann man diese gründen.

Falls man sich darüber mehr informieren möchte, so kann man dies in der aktuellen Ausgabe des Magazins Internethandel tun, eine kostenlose Leseprobe zum Thema “Die Mini GmbH bekommt man hier.

Die Titelstory der Ausgabe behandelt die alle Facetten der neue Mini GmbH, sowie klärt auf über alle Rechtsformen welche es zur Auswahl gibt.

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