Hartz4 vs. Selbstständigkeit

Viele Menschen träumen davon, sich irgendwann Selbständig zu machen. Dies ist in der heutigen Zeit auch gar nicht mehr so schwer. Ein Formular hier, eine Anmeldung dort und noch ein paar andere Sachen; schon ist man Selbstständig und der Traum hat sich erfüllt. Doch gerade am Anfang wird der Traum meist zum Albtraum. Der Start ist nicht immer leicht, da viele mit Startschwierigkeiten zu kämpfen haben. Aber auch bei Personen, die schon eine Weile Selbstständig sind, kann sich die Auftragslage schnell ändern. In den meisten Fällen, wurden nur wenig Rücklagen geschaffen und man muss sehen, wovon man in dieser Zeit lebt. Oft decken die Einnahmen dann gerade noch die Ausgaben, sodass die Betroffenen Ihr Unternehmen nicht aufgeben möchten. Doch private Bedürfnisse bleiben dabei völlig auf der Strecke.

Eine Ähnliche Situation wie bei vielen Hartz 4 Empfängern, die sich auch wenig gönnen können. Doch hier ist die Lage etwas anders.

Im Gegensatz zum Hartz 4 Empfänger hat der Selbstständige wesentlich mehr Aufwendungen, bei denen er, egal wie es läuft, zusehen muss, wie er diese bezahlt.

Grundeinkommen

Der Selbstständige hat kein Grundeinkommen. Es kann vorkommen, dass die Einnahmen die Ausgaben decken, und das Einkommen dann bei 0,00 € liegt.

Anders beim Hartz 4 Empfänger. Dieser bekommt (wenn er alleinstehend ist) einen Regelsatz von 359,00 €uro im Monat.

Von diesem Grundeinkommen muss man also leben. Wo der Hartz 4 Empfänger gute 300 Euro zum Ausgeben hat, geht der Selbstständige im schlimmsten Fall leer aus.

Gesundheitskosten

Für Hartz 4 Empfänger wird der Beitrag für die Krankenversicherung von der Agentur für Arbeit bezahlt.

Der Selbstständige hingegen muss sich entweder privat versichern oder freiwillig in die gesetzliche Krankenkasse gehen. Die Beiträge variieren hier je nach Leistung, Kasse, Geschlecht und einigen anderen Faktoren. Ein Beitrag von ca. 220 Euro wäre hier relativ normal. Diesen muss der Selbstständige selbst zahlen.

Erst wenn sein Einkommen, durch den Krankenversicherungsbeitrag unter eine bestimmte Grenze fällt, kann er eine Bezuschussung beantragen.

Genau wie der Hartz 4 Empfänger muss auch der Selbstständige einige Gesundheitskosten selber tragen. So müssen die Praxisgebühr und die Gebühr für Medikamente und Co. bis zu einem bestimmten Betrag selber bezahlen. Bei höheren Ausgaben für die Gesundheit, kann eine Befreiung der Zuzahlung beantragt werden. Die Grenze liegt bei Hartz 4 Empfängern bei 82,80 €uro im Jahr. Die Zuzahlungsgrenze liegt im Allgemeinen bei 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen.

Miete, Heizkosten, Strom

Die Agentur für Arbeit zahlt dem Hartz4 Empfänger sowohl die Miete für die Wohnung, als auch die Heizkosten für diese.

Zudem kann ein Zuschuss für die Erstausstattung der Wohnung beantragt werden.

Der Selbstständige hingegen muss sowohl die Miete als auch die Heizkosten allein tragen.

Der Stromanbieter E-on bietet einen Sozialtarif für Hartz4 Empfänger, diese können somit je nach Region zwischen 65 Euro und 120 Euro im Jahr sparen. Andere Regionale Anbieter bieten noch bessere Rabatte für Hartz4 Empfänger.

Für Selbstständige gibt es solche Rabatte nicht.

GEZ und Telefon

Selbstständige zahlen im Monat zwischen 5,76 Euro oder 17,98 Euro an die GEZ. Je nachdem, welche Geräte sich im Besitz befinden.

Der Hartz 4 Empfänger kann sich von den GEZ Gebühren befreien lassen.

Auch die Telekom bietet Sozialtarife für Hartz4 Empfänger an. Voraussetzung hier ist, dass eine GEZ-Gebührenbefreiung vorliegt. Somit können Hartz4 Empfänger auch beim Telefonieren sparen.

Auch hier gibt es für Selbstständige keine Rabatte, im Gegenteil zuerst wollte die GEZ Selbstständige, die Ihr Büro in der Wohnung haben, doppelt abrechnen. Dieses Vorhaben wurde jedoch durch einen Gerichtsbeschluss abgelehnt.

Sonstiges

Hartz 4 Empfänger erhalten je nach Region noch viele weitere Rabatte. So bekommen Sie Rabatte auf Tickets für den öffentlichen Nahverkehr, für Museen, Hundesteuer, Zoos oder andere kulturelle Institutionen.

Vielleicht würde der geringverdienende Selbstständige auch gern mal in den Zoo?

Fazit

Sicherlich kann jeder Selbstständige, der gering verdient , den Hartz4 Antrag stellen. Doch meist sind es nur Startschwierigkeiten, Winterlöcher etc., die überwunden werden müssen, bis es wieder Bergauf geht. Viele Selbstständige hangeln sich so von Monat zu Monat, ohne auch nur daran zu denken, Hartz 4 zu beantragen.

Sicherlich ist es möglich, Hartz4 als Zuschuss zu beantragen, aber hier muss man den Sachbearbeiter davon überzeugen, dass man mit dem Gewerbe in Zukunft höhere Einnahmen erzielt. Dies mag für jemanden, der schon länger Selbstständig ist einfach sein. Aber für jemanden, der gerade am Beginn seiner Tätigkeit steht und einige Schwierigkeiten beim Start hatte, könnte sich dies als schwierig gestalten. Kaum jemand möchte sein Gewerbe abmelden, nur weil es auch mal schlechte Zeiten gibt.

Doch leider kann der Sachbearbeiter einen dazu zwingen. Es sei denn man verzichtet auf den Hartz4 Zuschuss, was viele auch tun. Auch der Wechsel in eine Festanstellung ist nicht für jeden Selbstständigen so einfach.

Aber auch das Aufgeben des Gewerbes hat etwas Gutes; Man muss zwar immer noch zusehen, wie man mit seinem Geld wirtschaftet, aber man kann wesentlich unbeschwerter Leben. Man weiß, dass das Geld Ende des Monats auf dem Konto ist und hat den ganzen Tag Zeit. Zudem bekommt man dann noch für jede Bewerbung die man schreibt 5 Euro. Na wenn sich das nicht lohnt!

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